Hamburg. Das „Port Package 2“, der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über den freien Marktzugang für Hafendienste, darf im Europäischen Parlament (EP) keine Chance bekommen, wenn das Parlament am 17. und 18.Januar darüber abzustimmen hat. Dazu ruft der Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) im Besonderen die deutschen EP-Abgeordneten auf. Sie sollten damit der ablehnenden Entscheidung des EP-Verkehrsausschusses zu diesem Paket vom November 2005 folgen, so der ZDS. Der Dachverband der deutschen Seehafenverkehrswirtschaft erinnert daran, dass sich das „Port Package 2“ in Deutschland „auf politischer Ebene“ einer „breiten Ablehnungsfront“ gegenübersieht. Die Politik werde dabei von einer entsprechenden „Folgeabschätzung“ des renommierten Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) in Bremen unterstützt, das noch von der rot-grünen Bundesregierung in Auftrag gegeben wurde. Auch die Kunden der Seehafenbetriebe, von den Reedern bis hin zur verladenden Wirtschaft, erteilten der geplanten EU-Richtlinie eine Absage. Tatsache sei, dass in den so genannten „ladungsbezogenen Diensten“ in der EU bereits ein Höchstmaß an Wettbewerb vorhanden sei, womit eines der zentralen Ziele des EG-Vertrages erfüllt werde. Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission, über den jetzt abgestimmt werden soll, greife aber massiv in vorhandene Strukturen ein. Die im harten europäischen Wettbewerb stehenden, leistungsstarken deutschen Hafenfirmen würden bei einer Annahme des Paketes „in ihrer Existenz gefährdet“ warnt der ZDS. Wofür der Verband sehr wohl eintritt, sei eine EU-weite Richtlinie „über staatliche Beihilfen für Hafenunternehmen“ sowie entsprechende „Transparenzregelungen“. Der ZDS: „Hierfür ist jedoch kein Port Package 2 erforderlich.“ (eha)
Port Package 2: Breite Ablehnung vor EU-Abstimmung
Deutsche Seehafenwirtschaft appelliert an Europäisches Parlament die Richtlinie abzulehnen