Wer sich in Polen angetrunken ans Steuer wagt, begeht seit Anfang 2001 keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Bisher drohte beim erstmaligen nachgewiesenen Überschreiten der 0,0-Promillegrenze Bußgeld und Führerscheinentzug für drei Monate. Nun ist auch noch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren fällig. Das Ausmaß des Bußgeldes stieg auf umgerechnet 1000 bis 3500 Mark an. Gleichzeitig wurde das Strafmaß für unter Alkoholeinfluß verursachte Unfälle mit Todesfolge auf mindestens 10 Jahre Freiheitsentzug und lebenslangen Führerscheinentzug erhöht. Mit diesen Verschärfungen reagierten die Behörden auf die dramatisch steigende Zahl von Verkehrsunfällen mit Todesfolge. Im Jahr 2000 sind auf Polens Straßen knapp achttausend Menschen ums Leben gekommen, wobei Alkohol, Übermüdung und überhöhtes Tempo die Hauptunfallursachen waren. (vr/jt)
Polen: Harte Strafen für Alkohol am Steuer
Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe bei Übertretung der Null-Promille-Grenze