Die Verletzung der Aufsichts- und Überwachungspflichten des Unternehmers sind unabhängig von einem etwaigen Dispositionsverstoß zu werten. (Der betreffende Unternehmer wurde zu 9.000€ Geldbuße verurteilt).
OLG Frankfurt; AZ: 2 Ss-OWi 276/10
Der Unternehmer hat regelmäßig zu überprüfen, ob die Vorschriften über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden.
Die Verletzung der Aufsichts- und Überwachungspflichten des Unternehmers sind unabhängig von einem etwaigen Dispositionsverstoß zu werten. (Der betreffende Unternehmer wurde zu 9.000€ Geldbuße verurteilt).
OLG Frankfurt; AZ: 2 Ss-OWi 276/10
Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!