In Frankreich gelten seit 4. Januar neue Bestimmungen für die "Sicherheit von Infrastrukturen und Transportsystemen". Sie beziehen sich auf Gefahrguttransporte und sehen drastische Bußgeld-Verschärfungen sowie neue Tatbestände vor. 30.000 Euro Strafe muss künftig zahlen, wer einen gefährlichen Lkw-Transport in den Begleitpapieren, auf der Verpackung oder den Behältern nicht als solchen deklariert hat; dasselbe gilt für fehlende Außenkennzeichnung. Bislang belief sich das Bußgeld für derartige Verstöße nur auf 6089 Euro. Zusätzliche Gefängnisstrafen zwischen einem und 12 Monaten riskieren Unternehmensverantwortliche, die trotz Verpflichtung keinen speziellen Gefahrgutbeauftragten bestimmt haben. Gleichfalls verschärft wurden die Sicherheitsauflagen für Tunneldurchfahrten. Wer als Fahrer eines Lkw über 3,5 t den neuen Mindestabstand von 50 m nicht beachtet und diesen Verstoß im selben Jahr noch einmal begeht, muss ein halbes Jahr ins Gefängnis und zusätzlich 3750 Euro Strafe zahlen; er verliert die Hälfte von seinem 12-Punkte-Konto, sein Lkw kann auf der Stelle abgeschleppt und stillgelegt werden, und er riskiert ferner, dass ihm der Führerschein auf 3 Jahre entzogen wird. (vr/jb)
Paris verschärft Sicherheitsauflagen für Gefahrguttransporte
Bis zu 30.000 Euro Bußgeld für fehlerhafte Begleitpapiere