Die Europäische Kommission hat Ende Februar ein erstes „Omnibus“-Paket zur Vereinfachung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt – mit Folgen für viele Unternehmen. Am 6. Mai 2025 von 10 bis 11 Uhr haben Sie die Gelegenheit, sich bei dem kostenlosen Online-Seminar der VerkehrsRundschau zu informieren.
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Die Vorschläge enthalten unter anderem: eine zweijährige Verschiebung der Erstanwendung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der zweiten und dritten Welle der berichtspflichtigen Unternehmen sowie eine Verkleinerung des Anwendungsbereichs der Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von 25 Millionen Euro. Weitere Änderungen umfassen die Überarbeitung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) sowie die Einführung eines freiwilligen Berichtsstandards (VSME) für nicht berichtspflichtige Unternehmen.
Die geplanten Änderungen führen bei vielen Unternehmen zu Unsicherheiten, aber eines ist klar: Die regulatorische Anforderung mag sich verändern, der wirtschaftliche und gesellschaftliche Erwartungsdruck bleibt. Deshalb brauchen Unternehmen einen klaren Fahrplan. Hilfestellung bietet dieses Online-Seminar, Referent ist Jan-Frederik Konerding, Partner, Audit, Sustainability Reporting & Governance, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Das erwartet Sie in dem kostenlosen Online-Seminar:
- EU-Omnibus: Was sich bei den CSRD-Berichtspflichten ändert
- Trotz regulatorischer Veränderungen bleibt der Stakeholder-Druck – worauf Unternehmen jetzt achten müssen
- Der freiwillige VSME-Standard für nicht berichtspflichtige Unternehmen – wie funktioniert und hilft er?
- Was Unternehmen jetzt tun sollten