Der Kläger war wegen überhöhten Tempos und eines Fahrfehlers mit einem entgegenkommenden Auto kollidiert, dessen Fahrerin durch den Unfall starb. In erster Instanz wurde der Fahrer zu einjähriger Haft ohne Bewährung verurteilt. Auf seine Urteilsanfechtung hin wurde ihm Bewährung gewährt. Denn dem Kläger konnte kein grober besonders rücksichtsloser Verkehrsverstoß bescheinigt werden. Oberlandesgericht Karlsruhe 18. Februar 2003 Aktenzeichen: 1 Ss 82/02 Sachverhalt und Details zu dieser Entscheidung finden Sie in der Verkehrs-Rundschau 21/04.
OLG Karlsruhe: Bewährungsstrafe für Todesfahrer
Keine Haft wegen fehlender Rücksichtslosigkeit