Versicherungstaktik geht nicht auf Der Kläger hatte im August 1998 einen schweren Verkehrsunfall erlitten, den der Unfallgegner hauptsächlich verschuldet hatte. Im September, als das Ausmaß der Verletzungen und der genaue Unfallhergang noch nicht geklärt waren, hatte der Schwerverletzte über seinen Anwalt Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung angemeldet und nach der Akteneinsicht kurze Zeit später ein Schmerzensgeld von 150.000 Mark gefordert. Daraufhin hatte die Versicherung im Januar 1999 lediglich 10.000 Mark gezahlt und nach Vorlage diverser ärztlicher Gutachten einen weiteren Betrag von 40.000 Mark. Unstreitig war zwischenzeitlich ein Mitverschulden des Klägers von 30%. Doch trotz weiterer Zahlungsauf-forderungen wurden von Seiten der Versicherung erst im Januar 2001 – also 2 _ Jahre nach dem Unfall - nochmals 20.000 Mark gezahlt. Das vom Kläger darüber hinaus begehrte Schmerzensgeld von über 54.000 Mark musste daher eingeklagt werden. Doch der Geschädigte hatte Erfolg. Die Richter erkannten seinen Anspruch auch der Höhe nach an und rügten vor allem das Regulierungsverhalten der Versicherung. Da sich die Beklagte trotz der erkennbaren Zahlungsverpflichtung hartnäckig Zahlungen entziehen wollte, wirkten sich die verzögerten Zahlungen sogar schmerzensgelderhöhend aus. Oberlandesgericht Frankfurt am Main 2. September 2003 Aktenzeichen: 14 U 178/02
OLG Frankfurt: Verzögerungstaktik bestraft
Die schlechte Zahlungsmoral einer Versicherung kann sich erhöhend auf die Schmerzensgeldsumme auswirken