Wien. Die österreichische Bundesregierung hat im Ministerrat ein von Verkehrsministerin Doris Bures vorgelegtes Straßenpaket beschlossen. Darin enthalten ist unter anderem die Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Arbeitszeit von LKW-Fahrern. In Zukunft gelten für selbstständige Lkw-Fahrer die gleichen maximalen wöchentlichen Arbeitszeiten wie für unselbstständig beschäftigte LKW-Fahrer. „Damit wird sichergestellt, dass sich Fahrer, egal ob selbstständig oder unselbstständig, nicht übermüdet ans Steuer setzen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit“, gibt sich die Verkehrsministerin überzeugt.
Im Straßenpaket auch enthalten ist die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung und den Betrieb eines einzelstaatlichen elektronischen Verkehrsunternehmensregisters. Das Register erfasst die im Inland konzessionierten Güterbeförderungsunternehmen. Darin werden schwerwiegende Verstöße ebenso registriert wie die Namen der Personen, die für die Leitung der Verkehrstätigkeit eines Unternehmens als ungeeignet erklärt wurden. Dabei werden die Regelungen für Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung von Verkehrsunternehmen entsprechend der EU-Richtlinie im Kraftfahrliniengesetz und im Güterbeförderungsgesetz angepasst. (mf)