Düsseldorf. Das Düsseldorfer Arbeitsgericht hat den geplanten Streik der Lokführer im Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen erneut verboten. Das Gericht erließ am Mittwoch auf Antrag der Deutschen Bahn AG eine Einstweilige Verfügung. Die Richter beriefen sich auf den Grundsatz der Tarifeinheit, wonach in einem Betrieb auch nur ein Tarifvertrag gelten soll. Außerdem habe die Bahn keine "Kampf-Parität". Da sie mit den meisten Mitarbeitern einen Tarifvertrag abgeschlossen habe und deswegen für beide Seiten die Friedenspflicht gelte, könne die Bahn vom Mittel der Aussperrung keinen Gebrauch machen. Damit unterlag die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) erneut. Deren Bundesvorsitzender Manfred Schell hatte der Bahn vor dem Gerichtstermin vorgeworfen, eine juristische "Zermürbungstaktik" zu betreiben. Die GDL will einen eigenständigen Tarifvertrag notfalls mit Streik erkämpfen und damit Lohnerhöhungen von 31 Prozent sowie kürzere Arbeitszeiten durchsetzen. Dies lehnt die Bahn kategorisch ab. Der GDL-Landesvorsitzende in NRW, Frank Schmidt, kündigte an, die Entscheidung in der nächsten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht anzufechten. Die Gewerkschaft sehe sich ihres grundgesetzlich verbrieften Streikrechts beraubt. "Die Begründung kann so nicht stehenbleiben." Die Deutsche Bahn AG begrüßte das Urteil und forderte die GDL-Führung auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Das Gericht sei in vollem Umfang den Anträgen der Bahn gefolgt. Erst vor drei Wochen hatte das gleiche Gericht einen Warnstreik der GDL verboten. Auch in Frankfurt wurde am Mittwoch ein Verfahren zwischen Bahn und GDL verhandelt. Dort will die GDL mit einstweiligen Verfügungen der Bahn unter anderem untersagen, Beschäftigten bei Teilnahme an Streiks Sanktionen anzudrohen. (dpa)
NRW-Gericht verbietet Streiks
Arbeitsgericht verbietet erneut Lokführerstreik in NRW