Die Beschaffenheitsanforderungen für Hebeeinrichtungen mit geführtem Lastaufnahmemittel waren bislang ausschließlich in der Unfallverhütungsvorschrift "Hebebühnen" festgelegt. Und auch nach Inkrafttreten der Maschinenverordnung war für Hebebühnenhersteller die Unfallverhütungsvorschrift eine Zeit lang maßgeblich, weil es noch keine den Anforderungen der Maschinenverordnung genügende Bau- und Ausrüstungsbestimmungen gab. Diese für Verkehrsunternehmen wichtigen Normen liegen nunmehr in Form von harmonisierten europäischen Normen vor. Infos zum Thema liefert der Online-Beitrag "Normen für Hebebühnen" (PDF-Format) aus dem Mitteilungsblatt "das warnkreuz", Ausgabe 2/2003, der Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen (BG BAHNEN). (gg)
Normen für Hebebühnen
Die Beschaffenheitsanforderungen für Hebeeinrichtungen mit geführtem Lastaufnahmemittel waren bislang ausschließlich in der Unfallverhütungsvorschrift "Hebebühnen" festgelegt.