Dresden. Die Erweiterung der EU sollte nicht zum Anlass genommen werden, „Unternehmen eins zu eins, also spiegelbildlich zum deutschen Stammunternehmen, in einem der Beitrittsländer zu gründen“, sagte Hubertus Schwarz auf einer SVG-Fachtagung in Dresden. Vor einem solchen Schritt sollte die „Reflexwirkung“ überprüft werden, so der Fachanwalt für Steuerrecht. Es sei also umfassend zu prüfen, wie sich eine unternehmerische Aktivität in einem der Beitrittsländer steuerlich auf das in Deutschland ansässige Stammunternehmen auswirke. Bernd Wessel von der deutsch-polnischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft wies darauf hin, dass nach einer aktuellen Umfrage 49 Prozent der Unternehmer sich zufrieden über die bisherigen Ergebnisse ihres geschäftlichen Engagement in Polen geäußert hätten. 14 Prozent gaben sogar an „sehr zufrieden“ mit der geschäftlichen Entwicklung zu sein. Im Mittelpunkt der zweitägigen Fachtagung für Spediteure und Geschäftsführer von Transportunternehmen standen neben Polen die weiteren Beitrittsländer Slowakei, Tschechien und Ungarn. (vr/mp)
Niederlassung in Beitrittsland birgt steuerliche Risiken
Transportunternehmer diskutieren auf SVG-Fachtagung über EU-Erweiterung