Niederlande: Krise beschert Überangebot an LKW-Fahrern

22.05.2009 16:50 Uhr
Fahrersuche
Vergangene Zeiten: Fahrersuche im Oktober 2007 in den Niederlanden
© Foto: Arndt

Kurzarbeitergeld-Regelung erweist sich auch in den Niederlanden als unzureichend – Straßentransporteure beklagen drastische Umsatzeinbrüche

Zoetermeer. Nach Jahren des großen Mangels an LKW-Fahrern führt die Weltwirtschaftskrise jetzt auch in den Niederlanden zu einem Überangebot an Chauffeuren. Das geht aus der jetzt vorgelegten Konjunkturumfrage für das 1. Quartal 2009 hervor, die der Fachverband TLN in Zoetermeer erstellen ließ. Seit 1995 führt der TLN diese Umfragen unter seinen Mitgliedern durch, um sich so ein Bild von wirtschaftlichen Situation der Branche machen zu können. Ein weiteres Ergebnis: Die Transportaktivitäten haben ein historischen Tiefpunkt erreicht. Gut 71 Prozent der Unternehmen berichtete, dass sie in den ersten drei Monaten des neuen Jahres deutlich weniger Umsatz erwirtschaftet haben als vor einem Jahr. Im Durchschnitt beträgt der Rückgang 15 Prozent. Noch im letzten Vierteljahreszeitraum 2008 erklärten nur 46 Prozent der Firmen, dass sie weniger Umsatz einfahren können. Der Wettbewerbsdruck habe sich erheblich erhöht, „die Margen stehen unter Druck“. Leidtragende dieser Entwicklung seien auch die LKW-Fahrer, eben jene Berufsgruppe, die noch bis Mitte 2008 als Folge einer intensiven Nachfrage nach Transportdienstleistungen sehr gefragt war. „Es wird für die Firmen immer schwieriger, die Mitarbeiter weiter zu beschäftigen“, stellt der TLN fest. Inzwischen gäbe es einen klaren Überschuss an Fahrern. Die Firmen deckten kurzfristige Bedarfsspitzen nur noch über Zeitarbeitskräfte ab. Als ausgesprochen problematisch erweise sich in den Niederlanden die nationale Kurzarbeitergeld-Regelung. Wie in Deutschland, so werden auch in den Niederlanden die Überstunden bei der Kurzarbeitergeld-Berechnung nicht herangezogen. Die Folge sei: Fahrer, deren Betriebe Kurzarbeit für ihre Belegschaft beantragten, würden erhebliche Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Das aber sei ungerecht, so der TLN, weil dieselben Fahrer sehr wohl für Sozialabgaben und Steuern auf ihr tarifliches Festgehalt plus der Überstunden abzuführen haben. Daher fordert der TLN, dass die Kurzarbeitergeld -Regelung umgehend angepasst wird, damit auch Überstunden bei der Entgelt-Berechnung herangezogen werden können. Auch in Deutschland kämpfen die Gewerbeverbände dafür, dass die deutsche Kurzarbeitergeld-Regelung angepasst und Überstunden bei der Entgelt-Ermittlung herangezogen werden. (eha)

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