Die EU-Kommission hat am Dienstag ein Verfahren gegen die Deutsche Post AG (DPAG) wegen "missbräuchlicher Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung" eingeleitet. Erste Ermittlungen ergaben, dass die DPAG Großkunden beim Versandhandel erhebliche Rabatte einräumt, wenn sie alle Pakete über die DPAG verschicken. Außerdem stellten die Brüsseler Wettbewerbshüter für diesen Geschäftsbereich eine wesentlich niedrigere Kostendeckung als für Schalterpakete und andere Postdienste fest. Deshalb, so erklärten sie, habe in Deutschland kein privater Anbieter von Paketdiensten beim Versandhandel in nennenswertem Umfang Fuß fassen können. Sollte sich der Eindruck bestätigen, die DPAG verkaufe beim Versandhandel ihre Dienste weit unter Kostenniveau, wäre dies "Verdrängungswettbewerb". Er verstieße genauso wie "unvereinbare Treuerabatte" gegen Artikel 82 des EG-Vertrages. Darüber hinaus soll die DPAG erklären, warum der deutsche Kunde das höchste EU-Briefporto bezahle. Die Vorwürfe erhält die DPAG Schwarz auf Weiß. Sie hat zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme. Zudem kann sie die Unterlagen der EU-Kommission einsehen, eigenes Beweismaterial vorlegen und eine Anhörung beantragen. Gegen die DPAG laufen bereits zwei EU-Verfahren wegen Quersubventionierung von Firmenkäufen und Verzögerungen bei der Zustellung internationaler Postsendungen.
Neues EU-Verfahren gegen Deutsche Post
Gegenstand sind Großrabatte der Post für den Versandhandel und das Briefporto