Berlin. Die Bundesregierung hat dem Bundesrat ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes zugeleitet. Die CDU/CSU-FDP geführte Koalition will die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers sowie den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs und Personenkraftverkehrsmarkts grundlegend neu regeln. Danach sollen Unternehmen mit Sitz in einem EU- Mitgliedsstaat künftig nach einer internationalen Beförderung von sieben Tagen drei Kabotagebeförderungen durchführen können.
Im Güterverkehr sollen sich Unternehmen künftig auch externer Verkehrsleiter bedienen können, wenn sie selbst nicht über die erforderliche fachliche Eignung verfügen. Weiter soll den Busfahrern im grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr künftig wieder ermöglicht werden, die wöchentliche Ruhezeit unter bestimmten Voraussetzungen erst am Ende eines Zwölf-Tage-Zeitraums nehmen zu können. (jök)