Zum 1. Januar tritt die 35. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Damit ergeben sich neue Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Bußgeld-Katalog-Verordnung (BKatV) und der Fahrerlaubnis-Verordnung:
Die Benutzung oder das betriebsbereite Mitführen von Radarwarn- und Laserstörgeräten, oder von Geräten, die zum Aufspüren von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen geeignet sind, werden verboten. Ab dem 1. März 2002 wird ein Verstoß gegen dieses Verbot mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Eintrag von vier Punkten in das Verkehrszentralregister geahndet. Damit soll ein „weiterer Beitrag zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsverstößen“ erreicht werden, so Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig (SPD).
Für die „temporäre Benutzung von Seitenstreifen als Fahrstreifen auf Autobahnen“ werden neue Verkehrszeichen eingeführt (siehe unten). Damit könne bei hohem Verkehrsaufkommen auf den Autobahnen der Seitenstreifen als zusätzlicher Fahrstreifen freigegeben werden, erklärt Bodewig. Auch die Anzahl der Staus und staubedingter Unfäller ließe sich so verringern. (tw/bmvbw)



Neue Regeln für das neue Jahr
35. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft