München. Am 22. März haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer darauf geeinigt, in Behörden, Verkehrsmitteln sowie Bildungs-, Kultur- und Gesundheitseinrichtungen und Discotheken ohne Ausnahme zu verbieten. Für die Gastronomie sollen jedoch möglicherweise Ausnahmen gelten. So will die Bundesregierung das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bundesbehörden untersagen, die Entscheidung durch den Bundestag steht aber noch aus. In der Arbeitsstättenverordnung gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung für die Gastronomie. Nun sollen Arbeitgeber ein Rauchverbot verhängen können. Die Länder haben den Bund aufgefordert, den Schutz der Beschäftigten in Gaststätten zu regeln. Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium hatten bereits im Dezember klargestellt, dass ein mögliches Rauchverbot für Gaststätten nach der Föderalismusreform von den Ländern umgesetzt werden muss. Diese sind für das Gaststättengesetz zuständig. So haben sich die Regierungschefs für ein grundsätzliches Rauchverbot in Gaststätten bis auf separate Räume ausgesprochen. Für kleinere Kneipen sollen Ausnahmen möglich sein. Die Entscheidung liegt bei den Länderparlamenten. Was halten Sie vom geplanten Rauchverbot? Sollte ein Verbot umfassend gelten, sollten Ausnahmen möglich sein? Ihre Meinung interessiert uns. Machen Sie mit! >>>> Zur Rauchverbot-Umfrage
Neue Online-Umfrage: Was halten Sie von einem Rauchverbot in öffentlichen Räumen?
Bund und Länder diskutieren nach wie vor über ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Während die Bundesregierung das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bundesbehörden verbieten will, sprechen sich die Länder auch für ein grundsätzliches Rauchverbot in Gaststätten aus. Was meinen Sie?