Brüssel/Belgien. Ab heute ist die EG-Verordnung 561/2006 vom 15. März 2006 zur Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer zu befolgen, veröffentlicht im EG-Amtsblatt L 102 vom 11. April 2006. Sie ersetzt die über zwanzig Jahre alte EWG-Verordnung 3820/85 von 1985 und ändert die Verordnungen 3821/85 und 2135/98. Damit wird die höchstzulässige wöchentliche Lenkzeit EU-weit ohne Grauzonen auf 56 Stunden begrenzt. Die Maximallenkzeit für zwei Wochen darf 90 Stunden und für den Tag 9 Stunden nicht überschreiten. Nach 4,5 Fahrstunden sind mindestens 45 Minuten Pause einzulegen. Die Minimalruhezeit für den Tag beträgt elf Stunden im Block oder bei Unterbrechung wenigstens drei und neun Stunden. Gleichzeitig löst die neue EG-Richtlinie 2006/22 zur Kontrolle der Einhaltung der Sozialvorschriften die EWG-Richtlinie 88/599 von 1988 ab. Sie bestimmt, dass statt derzeit ein Prozent der Fahrer-Arbeitstage ab 2008 jährlich zwei Prozent und ab 2010 mindestens drei Prozent zu überprüfen sind. Als schwere Verstöße gelten die Überschreitung der täglichen, 6-tägigen oder 14-tägigen Höchstlenkzeiten um mindestens 20 Prozent, die Unterschreitung der täglichen oder wöchentlichen Mindestruhezeiten um mindestens 20 Prozent, die Unterschreitung der Mindestunterbrechung um mindestens 33 Prozent und ein nicht nach den Anforderungen der geänderten EWG-Verordnung 3821/85 eingebautes Kontrollgerät. Bereits seit 1. Mai 2006 gilt die in der neuen Sozialverordnung festgelegte Pflicht zur Ausrüstung neuer LKW von über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und neuer Busse mit mehr als acht Fahrgastsitzen mit dem digitalen Tachografen. Das AETR-Abkommen zur internationalen Tätigkeit der Fahrer wird an das neue EU-Recht angepasst, damit es auch für Fahrer aus Drittstaaten bindend ist. (dw)
Neue Lenk- und Ruhezeiten in Kraft
Seit 11. April gelten EU-weit die neuen EU-Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten