Ab 1. Januar 2002 erhalten die Beschäftigten im französischen Transportgewerbe für Nachtarbeit eine Zulage von drei Mark pro Stunde. Die Arbeitszeit beginnt um 21 Uhr und endet um sechs Uhr. Auf diese Regelung einigten sich Mitte November Arbeitgeber und Gewerkschaften, wie der Transport- und Logistikverband TLF bekanntgab. Hinzu kommt ein Ruheausgleich in Höhe von fünf Prozent der geleisteten Nachtarbeitszeit, falls die monatliche Gesamtarbeitszeit mindestens 50 Stunden beträgt. Dieser Ausgleich kann auch in geldliche Leistung umgewandelt werden, was in Unternehmen ohne Tarifvertrag automatisch erfolgen soll. Für die Fahrer wurde die maximale Nachtarbeitszeit mit der für den Einsatz am Tage gleichgesetzt; beide sind auf zehn Stunden begrenzt. Die genannten Kompensationen sind nicht mit denen anderer Nachtvereinbarungen kumulierbar. Die bisher bestehende Regelung des kollektiven Tarifvertrags für Kurzstreckenfahrten wird entsprechend abgeändert. (vr/jb)
Nachtarbeit
Neue Zulagenregelung in Frankreich