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München macht Stadt für LKW dicht

18.10.2007 14:21 Uhr

Das Fahrverbot für den LKW-Transitverkehr in München ist einen Schritt näher gerückt. In einigen Tagen könne die entsprechende Regelung gegen die Feinstaubbelastung in der Landeshauptstadt in Kraft treten, teilte das bayerische Umweltministerium am Mittwoch mit.

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München. Das Ministerium hatte zuvor die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes genehmigt und damit den Weg dafür freigemacht. Am Dienstag war an der vielbefahrenen Landshuter Allee erneut der EU-Grenzwert für dieses Jahr überschritten worden. Zum 36. Mal wurde an der Messstelle eine Belastung von mehr als 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft gemessen. Die EU erlaubt nur 35 Überschreitungen. „Die Ableitung der Lastwagen wird wetterabhängig etwa ein Dutzend Tage weniger Feinstaub-Überschreitungen an Münchens Landshuter Allee bringen, also noch einmal so viel wie die seit 2006 praktizierte Lkw-Ableitung auf die A99-München West“, erklärte Bayerns neuer Umweltminister Otmar Bernhard (CSU). Bei Inkrafttreten der EU-Grenzwerte 2005 hatte München mit den meisten Überschreitungen bundesweit einen traurigen Rekord bei der Feinstaubbelastung erreicht. Mittlerweile hätten die Maßnahmen, darunter auch die Umleitung des LKW-Verkehrs über den Autobahnring A 99, Erfolge gebracht. Nach den im Internet veröffentlichten Daten des Umweltbundesamtes liegt die Landshuter Allee derzeit bundesweit etwa an neunter Stelle - Spitzenplätze belegen Stuttgart und Dortmund. „Wir haben seit langem die rote Laterne abgegeben - die ist jetzt in anderen Bundesländern“, sagte Ministeriumssprecher Roland Eichhorn. Als nächster Schritt im Kampf gegen den Feinstaub ist für München eine Umweltzone vorgesehen. Die Stadt hat sich den 1. Oktober 2008 als Termin gesetzt. Derzeit steht die Verordnung des Bundes für eine entsprechende Plakette für Dreckschleudern noch aus. Ende September hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf Klage eines Anwohners der Landshuter Allee entschieden, dass Städte verpflichtet sind, Bewohner von stark befahrenen Straßen notfalls auch mit zeitweiligen Fahrverboten vor gesundheitsschädlichem Feinstaub zu schützen.

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