Groß ist nach wie vor die Unsicherheit, ob durch den nach der Brandkatastrophe restaurierten Tunnel am Montblanc auch wieder Lkw fahren dürfen. Eine dagegen erhobene Klage vor dem Pariser Conseil d`Etat ist inzwischen vom Verwaltungsgericht in Grenoble für zulässig erklärt worden. Zurückgewiesen haben die Richter allerdings einen Antrag auf sofortigen Baustopp im Tunnel. An der Rechtmäßigkeit der Arbeiten gebe es keinen "ernsthaften Zweifel", erklärten sie laut L`Officiel des Transporteurs. Die Lkw-Spediteure müssen in Zukunft jedoch mit weitreichenden Beschränkungen rechnen. Gefahrgüter dürfen den Tunnel nicht mehr passieren, auch Autotransporter nicht, weil die Röhre nur 4,5 m hoch ist. Mehr als 2,55 m breite Fahrzeuge sollen ebenfalls keinen Zugang mehr haben; dies zielt vor allem gegen die wegen des Unglücks in Verruf geratenen Kühltransporte. Der Fahrzeugabstand soll auf 150 m, die maximale Geschwindigkeit auf 70 km/h fixiert werden. Deutlich erhöhen dürften sich ferner die Mautgebühren, fürchten die Transportunternehmen sowohl auf der französischen als auch der italienischen Seite des Montblanc-Massifs. (vr/jb)
Montblanc-Tunnelnutzer fürchten drastische Auflagen
Gefahrgut- und Autotransporte dürfen den Tunnel nicht mehr passieren