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Merkel verweist in Post-Mindestlohndebatte auf Entsendegesetz

16.07.2007 14:56 Uhr

In der Debatte um einen Mindestlohn für die Postbranche hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf das Entsendegesetz verwiesen. Die Branche könne gerne bis März 2008 einen Antrag stellen, ins Entsendegesetz aufgenommen zu werden, sagte Merkel dem „Handelsblatt“ (Montag).

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Berlin. „Eine Aufnahme ins Entsendegesetz setzt aber voraus, dass sich die verschiedenen Wettbewerber untereinander einigen.“ Es könne nicht ohne weiteres ein Akteur gegenüber anderen bevorzugt werden. Da es Meinungsverschiedenheiten zwischen der Deutschen Post und Wettbewerbern mit teils erheblich niedrigeren Löhnen gibt, gilt es mit dieser Festlegung als ausgeschlossen, dass der Postbereich noch in diesem Jahr ins Entsendegesetz überführt werden kann. Merkel riet nach Angaben des Blattes, zunächst abzuwarten, was der Europäische Rat zur Öffnung der Postmärkte beschließt. Auf Grundlage des Entsendegesetzes gelten in Deutschland für bestimmte Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen. Die SPD will so rasch wie möglich die Einführung eines Mindestlohns in der Postbranche durchsetzen. „Ich hoffe, dass wir uns mit der Union einig sind, dass wir alle kein Interesse daran haben können, dass irgendwelche nichtdeutschen Anbieter zu Dumpinglöhnen in Deutschland tätig werden, wenn dieser Markt nun einseitig geöffnet wird“, hatte SPD-Chef Kurt Beck kürzlich gesagt. Hintergrund ist das Ende des Briefmonopols der Deutschen Post zum 1. Januar 2008. Die SPD warnt vor Lohndumping und Wettbewerbsnachteilen und verweist darauf, dass Deutschland nicht Vorreiter sein dürfe, während in der EU die Postmärkte erst 2011 geöffnet würden. Im Streit um Niedriglöhne auf dem Briefmarkt wird der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, nach einem Bericht der «Wirtschaftswoche» vom eigenen Beirat unter Druck gesetzt. Die Politiker des Gremiums forderten von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) eine Überprüfung, ob die Bundesnetzagentur bei der Lizenzvergabe im regulierten Postmarktbereich gegen eine Sozialklausel des Postgesetzes verstoßen habe. Nach der Sozialklausel im Postgesetz dürfen die „üblichen“ Arbeitsbedingungen „nicht unerheblich unterschritten werden“. In einem Brief an Glos fordere der Beirat, den Firmen die Lizenz zu entziehen, die sich nicht daran halten. Vor allem in der SPD werde gefordert, die Netzagentur müsse gegen Niedriglöhne bei den Konkurrenten der Deutschen Post vorgehen, so das Blatt. Ende Mai hatte Bundesnetzagentur ein Gutachten vorgelegt, wonach die Arbeitsbedingungen bei den neuen Konkurrenten der Deutschen Post keineswegs so dramatisch schlecht sind, wie von Teilen der Politik, den Gewerkschaften und auch der Post dargestellt wird. Insgesamt sei das Tariflohnniveau der Deutsche-Post-Beschäftigten ein «Sonderfall» und «unüblich hoch» und könne auch nicht als Messlatte für die neuen Anbieter dienen, hatte Kurth seinerzeit erklärt. Die Deutsche Post selbst habe in den vergangenen Jahren Tausende von Vollzeitstellen abgebaut und nutze - wie die neuen Anbieter - auch Niedriglöhne.

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