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Mautharmonisierung: Einigung bei De-Minimis-Regeln

06.02.2009 08:59 Uhr
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LKW-Maut: Transportunternehmen können Förderanträge stellen
© Foto: Toll Collect

Das Bundesverkehrsministerium hat die Förderrichtlinien für die Mautharmonisierung erlassen: Förderanträge in Kürze beim BAG

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Berlin. Das Bundesverkehrsministerium hat die Förderrichtlinien für die Mautharmonisierung erlassen. Damit können Transportunternehmen in Kürze auf Beihilfen aus dem „Programm zur Förderung der Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung" und dem „De-Minimis-Programm" zugreifen. Für das De-Minimis-Programm stehen in diesem Jahr 356 Millionen Euro zur Verfügung, für das Aus- und Weiterbildungsprogramm sind es 85 Millionen Euro, bestätigte heute Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee. „Hinzu kommen noch einmal 50 Millionen Euro im kommenden Jahr aus dem zweiten Konjunkturprogramm der Bundesregierung. Das ist gut eingesetztes Geld, um die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der starken ausländischen Konkurrenz zu stärken", betonte der SPD-Politiker. Beide neuen Mautharmonisierungs-Maßnahmen ergänzen das bereits seit September 2007 laufende Innovationsprogramm, mit dem der Kauf schadstoffarmer LKW unterstützt wird und die herabgesetzte KFZ-Steuer für LKW auf das in EU-weit zulässige Mindestmaß. Damit hat die Politik rund acht Jahre nach dem Harmonisierungsversprechen die volle jährliche Ausgleichszahlung von 600 Millionen Euro für das heimische Gewerbe erreicht. Die Anträge für beide neuen Förderprogramme können in Kürze Online beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ( http://www.bag.bund.de/cln_009/nn_46210/SharedDocs/News/2008/2008__12__16.html ) gestellt werden. Zusätzlich hat das BAG bereits eine Hotline unter der Telefonnummer 02 21/57 76-26 99 geschaltet. (sb)

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