Kassel. Das vom Land Hessen wegen Mautausweichverkehr für ein Jahr erlassene Durchfahrverbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf insgesamt 114 Kilometern der B 27 (Fulda-Göttingen) und B 7 (Kassel-Eisenach) bleibt trotz rechtlicher Mängel vorerst in Kraft. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem heute veröffentlichten Eilentscheid. Der Pächter einer Lastwagentankstelle an der B 27 Fulda-Göttingen hatte gegen die Sperrung geklagt. Im noch ausstehenden Hauptsacheverfahren könne das Verbot möglicherweise aber gekippt werden, erklärten die Kasseler Richter. Außerdem betonten sie, dass das Fahrverbot nur für ein Jahr verhängt worden ist und der Sachverhalt nach Ablauf dieser Frist Anfang August 2006 völlig neu zu prüfen wäre. Mit der Überschreitung der Lärmgrenzwerte an einzelnen Häusern entlang der Bundesstraße lasse sich die Sperrung eines langen Abschnitts schwer rechtfertigen, gaben die Richter zu bedenken. Der nötige Lärmschutz lasse sich hier möglicherweise bereits mit dem Einbau von Schallschutzfenstern erreichen. Allerdings hätten die Behörden das Recht, einen Straßenabschnitt befristet für Lastwagen zu sperren, um die Auswirkungen auf den Lärmschutz zu erproben. Während einer solchen Testphase müssten die wirtschaftlichen Interessen des Tankstelleninhabers hinter dem öffentlichen Interesse an der Vermeidung gesundheitsgefährdender Immissionen zurückstehen. (dpa/tbu)
Mautausweichverkehr: Straßensperrung in Nordhessen bleibt
Gericht entscheidet: Abschnitte der B 27 und B 7 sind vorerst für den LKW-Durchgangsverkehr weiterhin tabu