Mautausweichverkehr: Nachtfahrverbot auf B 44

21.02.2006 13:03 Uhr

LKW-Fahrverbot ab 20 Uhr soll Lärm durch Ausweichverkehr senken

Wiesbaden/Lampertheim. Ein Nachtfahrverbot für Lastwagen soll vom kommenden Freitag an die Lärmbelastung für Anwohner der Bundesstraße 44 zwischen Gernsheim und Lampertheim senken. Mit diesem Schritt reagiert die hessische Landesregierung auf die starke Zunahme des Ausweichverkehrs seit der Einführung der Autobahnmaut für Lastwagen. Zahlreiche Anwohner der südhessischen Durchgangsstrecke seien „auf Dauer einem Lärm ausgesetzt, der Einschränkungen des LKW-Verkehrs unumgänglich macht“, sagte Verkehrsminister Alois Rhiel (CDU). „Wir wissen inzwischen, dass dort, wo sich mautpflichtiger Verkehr auf das Straßennetz abseits der Autobahnen verlagert hat, gerade in den Nachtstunden eine überproportionale Zunahme des mautpflichtigen Schwerverkehrs stattfindet“, erläuterte Rhiel. Verkehrszählungen hätten auf der Strecke zwischen Gernsheim und der Landesgrenze zu Baden-Württemberg eine Steigerung um mehr als die Hälfte ergeben. Die Lärm-Grenzwerte in mehreren Wohngebieten würden dadurch zum Teil deutlich überschritten. Das Verbot gilt für die Zeit von 20 bis 6 Uhr. Ausgenommen ist nur der örtliche Lieferverkehr. Rhiel verwies auf bundesweite Untersuchungen, die ebenfalls für die Nachtstunden eine deutlich höhere Zunahme des Schwerverkehrs in Folge der Anfang 2005 in Kraft getretenen Maut als während des Tages zeigten. Eine Sperrung der B 44 während der Tagesstunden sei dagegen nicht möglich, weil der Lärm dadurch nach den vorliegenden Berechnungen nicht ausreichend gesenkt werde. Diese Anforderung hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil zur Sperrung der B 27 in Nordhessen im Januar betont. (dpa)

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