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Maritime Sicherheit gestärkt

16.01.2007 17:08 Uhr
küstenwache
In der Küstenwache sind seit den frühen 1990- Jahren bereits eine Vielzahl von Spezialschiffen der unterschiedlichen Behörden und Organisationen zusammengefasst (eha)

Deutschland hat ein Gemeinsames Lagezentrum See: Zusammenarbeit von Marine und zivilen Behörden zur Verbesserung der Sicherheit auf See

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Cuxhaven. Die maritime Sicherheit vor den Küstenabschnitten von Nord- und Ostsee wird weiter optimiert. Das erwartet der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Jörg Hennerkes, der am Dienstagnachmittag in Cuxhaven das neue „Gemeinsame Lagezentrum See" (GLZ-See) offiziell in Betrieb nahm. In dieser Einrichtung sind die operativen Einheiten des Bundes und der norddeutschen Küstenländer, die sich um die maritime Sicherheit kümmern, gemeinsam untergebracht. Im Einzelnen sind dies das Maritime Lagezentrum des bereits bestehenden und ebenfalls in Cuxhaven ansässigen Havariekommandos, die Einsatzleitstellen der Bundespolizei, des Zolls, die Fischereiaufsicht und die Leitstelle der Wasserschutzpolizei der Küstenländer sowie die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Hennerkes: „Die einzelnen Organisationen behalten ihre Zuständigkeiten." Durch die Bündelung der verschiedenen Kompetenzen unter einem Dach „werden die maritimen Sicherheitsaufgaben jedoch noch effektiver erledigt." Erstmals mit in das GLZ-See einbezogen ist auch die Deutsche Marine, und zwar über einen eigenen Verbindungsoffizier. Damit wird die Beziehung der Sicherheitseinrichtungen der Küstenländer sowie der verschiedenen Bundesbehörden zur Marine auf eine neue Beziehungsgrundlage gestellt, was vor dem Hintergrund einer möglichen Bedrohung der maritimen Sicherheit durch Terroristen von Bedeutung werden könnte. Allerdings wirkt die Marine weiterhin nicht bei normalen Küstenschutzaufgaben mit, sondern könnte - unter bestimmten Voraussetzungen - bei sogenannten Großschadensereignissen, zum Beispiel dem drohende Untergang eines Schiffes nach einer Havarie und der erforderlichen Rettung von Menschen von Bord, zur Hilfeleistung herangezogen werden. In der Vergangenheit hat die Marine bei speziellen Übungen wie etwa dem Havarie-Szenario „Großer Seeunfall" Ressourcen wie Schiffe, Hubschrauber oder Personal zur Verfügung gestellt. Für den Einsatz der Marine im Rahmen der maritimen Gefahrenabwehr - sowohl im deutschen Küstenvorfeld als auch in internationalen Gewässern - bedarf es allerdings noch einer besonderen Bundesgesetzgebung. Dieses sogenannte Seesicherheitsgesetz befindet sich in der Ausarbeitung. Das Aufgabenspektrum in dem neuen GLZ-See in Cuxhaven ist denkbar umfassend. Es erstreckt sich von der maritimen Notfallfürsorge über bundespolizeiliche Aufgaben bis hin zur nautischen Beratung in Extremsituationen. (eha)

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