Frankfurt/Main. Piloten der Lufthansa wehren sich seit Montag erstmals auf Basis des neuen Antidiskriminierungsgesetzes vor Gericht gegen ihren erzwungen Ruhestand mit 60 Jahren. Die Regelung im Tarifvertrag, wonach Piloten bereits mit diesem Alter ausscheiden müssen, sei eine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer, argumentierten die drei klagenden Flugkapitäne vor dem Arbeitsgericht Frankfurt. Laut Gesetz können Berufspiloten bis 65 Jahre tätig sein. Da bei der ersten Verhandlung kein Vergleich zwischen den Piloten und der Lufthansa erzielt wurde, wird das Gericht am 14. März erneut zusammenkommen und dann möglicherweise ein Urteil fällen. Die Vorsitzende Richterin betonte jedoch schon während des ersten Termins, auch das neue im August in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schließe eine Ungleichbehandlung bei Ruhestandsregelungen nicht völlig aus. Die Klagen gelten als Musterverfahren und könnten für andere Berufgruppen Bedeutung haben. Die Vorsitzende Richterin sagte: „Wir alle müssen uns damit abfinden, dass unsere Leistungskraft mit zunehmendem Alter nachlassen kann.“ Zuvor hatte die Anwältin der Lufthansa argumentiert, infolge des alterbedingten Leistungsabbaus könne es zu Gefährdungen im Flugverkehr kommen. Deshalb habe auch das Bundesarbeitsgericht den Tarifvertrag 2004 für rechtens erklärt. Die klagenden Flugkapitäne argumentierten dagegen, Piloten würden regelmäßig medizinisch auf ihre Berufsfähigkeit untersucht. Ihr Anwalt wies zudem darauf hin, dass es in der Lufthansa-Gruppe verschiedene Ruhestandsregelungen gebe. Während die in Großflugzeugen beschäftigten Piloten mit 60 in Rente gehen müssten, dürften ihre Kollegen beim Tochterunternehmen Cityline in kleineren Maschinen bis 65 fliegen. (dpa/sb)
Lufthansa: Piloten kämpfen gegen Altersdiskriminierung
Klage auf Beschäftigung bis 65: Piloten wollen nicht mit 60 in den Zwangsruhestand