Luftfrachtsicherheit: Musterlehrpläne sollen Rechtssicherheit bei Personalschulung geben

20.09.2011 09:30 Uhr
MD11 Luftfracht Lufthansa
Das Bundesverkehrsministerium will zügig Musterlehrpläne für Luftfracht-Sicherheitsschulungen erarbeiten 
©Foto: VR/Sebastian Bollig

Bundesverkehrsministerium will zügig Musterlehrpläne für Sicherheitsschulungen erarbeiten / Bundesregierung hofft auf Anerkennung der deutschen Sicherheitsbestimmungen durch USA

Berlin. Die überarbeitete Fassung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) soll im Frühsommer 2012 in Kraft treten und in dessen Folge die lange erwarteten Folgeverordnungen, insbesondere die Luftsicherheits-Schulungsverordnung und -Gebührenverordnung. Das kündigte die Referatsleiterin Luftsicherheit im Bundesverkehrsministerium, Susanne Schriek bei einer Fachveranstaltung des Schulungsanbieters Dekra Akademie Industrie & Aviation in Berlin an. Bis die Verordnungen in Kraft treten will das Ministerium in enger Abstimmung mit der Industrie und Schulungsanbietern Musterlehrpläne für die Ausbildung von Sicherheitspersonal erarbeiten. Die Musterlehrpläne beziehen sich unter anderem auf Schulungen für Personal mit Zugang zu Luftfracht und Frachtkontrollkräfte. „Die Lehrpläne sollen so ausgearbeitet sein, dass sie in der Übergangszeit bis zum Frühsommer angewendet werden können und dann rasch behördlich anerkannt werden", sagte Schriek.

So solle verhindert werden, dass Unternehmen, die Personal im Bereich Luftfrachtsicherheit nach altem Recht geschult haben, mit einer Nachschulung konfrontiert werden. Weil eine mit EU-Recht konforme Schulungsverordnung immer noch aussteht, behält sich das Luftfahrtbundesamt (LBA) bislang ausdrücklich eine Nachschulung vor, was viele Unternehmen mit Blick auf die damit verbundenen Kosten verunsichert.

Das Bundesverkehrsministerium hofft derweil auf die Anerkennung des deutschen Sicherheitssystems der sicheren Lieferkette durch die USA. Ab 1. Januar 2012 fordert die US-amerikanische Sicherheitsbehörde TSA (Transportation Security Administration), dass Luftfracht, die auch an Bord von Passagiermaschinen in die USA geflogen wird, zu 100 Prozent einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden soll. „Eine Verschiebung des Termins wird es wohl nicht mehr geben", glaubt Schriek, die eine 100-prozentige Sicherheitsuntersuchung von Fracht Richtung USA aufgrund der großen Mengen für „nicht durchführbar" erachtet. Zusammen mit dem Bundesinnenministerium hat das Verkehrsministerium daher einen umfangreichen Fragenbogen der Amerikaner ausgefüllt, um bis Jahresende eine bilaterale Anerkennung zu erwirken. Großbritannien und die Schweiz verfügen bereits über die Anerkennung ihrer Sicherheitssysteme durch die amerikanischen Behörden. (diwi) 

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