Frankfurt/Berlin. Bewegt sich in dem Tarifkonflikt mit der Bahn bis Dienstagabend nichts, will die GDL wieder streiken. Ein Ultimatum der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) läuft dann ab. "Es bleibt dabei, dass die Streiks nur bis Mitternacht am Dienstag ausgesetzt wurden. Was danach passiert, geben wir rechtzeitig bekannt", sagte ein GDL-Sprecher am Montag in Frankfurt. Bisher hat die Gewerkschaft Streikaktionen im Personenverkehr zwölf Stunden vorher angekündigt.
Über etwaige Kontakte beider Seiten mit dem Ziel, die Ende Januar abgebrochenen Tarifverhandlungen wieder in Gang zu bringen, wurde nichts bekannt. Weder die Bahn noch die GDL rückten am Montag von ihrer Position ab. Die Deutsche Bahn verlangt seit Wochen die Wiederaufnahme von Gesprächen.
Sie hält den Streik für unangemessen, weil sie die Kernforderungen der GDL im Unternehmen erfüllt sieht. Es sei widersinnig, dass die GDL Druck auf die Bahn-Konkurrenten ausüben wolle, aber der Bahn weiterhin mit Streiks drohe, kritisierte deren Personalvorstand Ulrich Weber am Sonntag. "Wir sind die einzige Bahn, die einen Flächentarifvertrag für alle Lokomotivführer noch unterstützt. Noch mehr Brücken können wir der GDL nicht bauen. Jetzt ist die GDL am Zug", sagte Weber.
GDL fordert einheitliche Tarifstandards
Die GDL will einheitliche Tarifstandards für etwa 26.000 Lokführer im Nah-, Fern- und Güterverkehr durchsetzen - egal, bei welchem Betreiber sie arbeiten. Eine Kernforderung sind einheitliche Einkommen auf dem Niveau des Marktführers Deutsche Bahn sowie fünf Prozent Aufschlag - auch bei den großen Bahn-Konkurrenten Abellio, Arriva, Benex, Keolis, Veolia und der Hessischen Landesbahn.
Die GDL warf der Bahn zuletzt vor, ihr Tarifangebot sogar verschlechtert zu haben. Der bundeseigene Konzern wies dies als unwahr zurück. Das jüngste Tarifangebot enthalte eine Einkommenserhöhung von rund fünf Prozent bei einer Vertragslaufzeit von 29 Monaten. Davon wären drei Prozent noch in diesem Jahr wirksam.
Außerdem ist die Bahn bereit, im Regionalverkehr Lokführer zu übernehmen, die nach dem Betreiberwechsel eines Streckennetz ihren bisherigen Arbeitsplatz verlieren. Weitgehend Einigkeit mit der GDL besteht laut Bahn auch bei den Schutzregeln für Lokführer, die aus Gesundheitsgründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. (dpa)