Brüssel/Belgien. Das Europäische Parlament hat auf seiner heutigen Brüsseler Tagung für eine EU-weite Nachrüstung älterer LKW mit Zusatzspiegeln bis spätestens 31. März 2009 gestimmt. Da sich Parlament und Ministerrat der EU bereits im Vorfeld auf einen Kompromiss verständigt hatten, konnte die EU-Richtlinie in erster Lesung verabschiedet werden. Sie wird nach ihrer Veröffentlichung im EG-Amtsblatt rechtskräftig. Während die Abgeordneten ursprünglich den Nachrüstungs-Stichtag 30. Juni 2008 favorisierten, sahen ihn die Verkehrsminister nicht vor dem Jahr 2010. Nach dem neuen Gesetz müssen Lastwagen von über 3,5 Tonnen, die nach dem 1. Januar 2000 zugelassen wurden, auf der Beifahrerseite mit Weitwinkel- oder Nahbereichsspiegeln zur Erweiterung des Sichtfeldes versehen werden. Durch die Verringerung des „toten Winkels“ können schwere Crashs verhindert und laut Unfallstatistik auf EU-Straßen jährlich etwa 400 Personen gerettet werden. Die Nachrüstungskosten werden mit 100 bis 150 Euro beziffert. Die Richtlinie verpflichtet zu regelmäßigen technischen Überwachungen und zur gegenseitigen Anerkennung der nationalen Prüfbescheinigungen durch die Mitgliedstaaten. Da in einigen Lastern die Nachrüstung technisch nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, können die nationalen Behörden „Alternativlösungen" in Betracht ziehen. In diesen Fällen dürfen die Fahrzeuge mit Zusatzspiegeln oder anderen Einrichtungen für indirekte Sicht ausgestattet werden, wenn sie ein bestimmtes vorgeschriebenes Mindestsichtfeld abdecken. Die Niederlande, Belgien und Dänemark haben die Spiegelnachrüstung bereits durch nationale Gesetze geregelt. Deutschland will laut Bundesverkehrsminister Tiefensee 2008 folgen. Neue LKW von über 3,5 Tonnen müssen die Zusatzspiegel nach den EG-Richtlinien 2003/97 und 2005/27 bereits seit dem 26. Januar 2007 besitzen. (dw)
LKW-Spiegelnachrüstung bis Ende März 2009
Europäisches Parlament verabschiedet EU-Richtlinie in erster Lesung: Spiegel-Nachrüstung älterer LKW wird Pflicht