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Lkw-Kartell: Wettbewerbsverein bestellt Gutachten

08.02.2017 14:14 Uhr
Lkw-Kartell: Wettbewerbsverein bestellt Gutachten
190 Unternehmen mit Fuhrpark, die Lkw in den Jahren 1997 bis 2011 angeschafft haben, wollen gegen die Kartellanten vorgehen
© Foto: Fotolia/Malvine 99/Montage: VR/Wallnöfer

Der Wettbewerbsverein hat genügend Teilnehmer aus dem Speditions-, Logistik- und Transportgewerbe für eine Initiative zur außergerichtlichen Einigung gefunden.

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Köln. Die Initiative des Vereins zur Förderung des Wettbewerbs und lauteren Verhaltens im Speditions-, Logistik- und Transportgewerbe (Wettbewerbsverein) zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Lkw-Kartellanten ist erfolgreich gestartet. Bislang beteiligen sich rund 190 Unternehmen mit über 8500 Lkw an dem Vermittlungsversuch der Organisation, teilte am Mittwoch der Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen (VVWL) mit. Um eine außergerichtliche Einigung mit Daimler, Iveco, DAF, Volvo/Renault und MAN zu erzielen, haben sie ihre Interessen an Rechtsanwalt Andreas Müller, Geschäftsführer des Wettbewerbsvereins, abgetreten.

Mit dieser Teilnehmerzahl sei die finanzielle Ausstattung der Initiative gesichert, erklärte der VVWL. Der Wettbewerbsverein habe bereits ein wettbewerbsökonomisches Gutachten in Auftrag gegeben und den Experten alle notwendigen Daten zur exemplarischen Ermittlung der durchschnittlichen Schadenhöhe übergeben. Das Gutachten wird voraussichtlich Ende Februar/Anfang März vorliegen. Parallel führt der Wettbewerbsverein den Verbandsangaben zufolge Gespräche mit Gesellschaften und Anwaltskanzleien, die auf die Geltendmachung von kartellrechtlichen Ansprüchen in gerichtlichen Verfahren spezialisiert sind.

Für den Fall, dass der außergerichtliche Ansatz einer Vergleichslösung nicht zum Ziel führt, möchte der Wettbewerbsverein den an der Initiative teilnehmenden Unternehmen auch einen „Plan B“ anbieten: Jeder Geschädigte muss seinen Anspruch auf Schadenersatz aber mittels Klage selbst vor Gericht geltend machen. In diesem Fall könnte man aber die bereits erstellten Gutachten nutzen. Laut dem VVWL will Müller vor allem kleineren Unternehmen die Möglichkeit bieten, sich durch Kooperationspartner gerichtlich vertreten lassen zu können. (ag)

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