Dazu zählen daher auch bspw. Aufenthalte vor Bahnübergängen, Ampelanlagen und Verkehrszeichen und sonstige verkehrsbedingte Wartezeiten.
Mit Lenkzeit ist die Dauer der Lenktätigkeit innerhalb einer „Arbeitsschicht“ gemeint wenn vor und nach dieser „Schicht“ eine gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit genommen wurde.
Achtung: Wurde keine ausreichende Ruhezeit eingelegt, dann wird die Lenkzeit weiter aufsummiert!
Die Lenkzeit wird aufgezeichnet, entweder:
Vollautomatisch oder halbautomatisch durch Kontrollgeräte (Tachoscheibe oder digitale Daten)
oder
in Einzelfällen auch handschriftlich (z.B. Tageskontrollblatt).