Leipzig/Halle: Gericht schränkt Nachtflüge ein

09.11.2006 11:51 Uhr

DHL zeigt sich erfreut: Frachtexpressmaschinen vom Nachtflugverbot nicht betroffen

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Nachtfluggenehmigung für den Flughafen Leipig/Halle beschränkt. Künftig dürfen nur noch Frachtexpressmaschinen nachts verkehren. Damit kann die Posttochter DHL wie geplant ihr Drehkreuz am Standort errichten. Andere Frachtflüge und Passagierflüge sind laut Urteil in der Kernzeit von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Die Bedingungen dafür muss das Regierungspräsidium Leipzig nach einer erneuten Prüfung des Luftverkehrs am Standort festlegen. Die Kläger zeigten sich trotz ihres Teilerfolges vor Gericht enttäuscht. „Unsere Nachtruhe wird uns mit DHL genommen“, sagte die Flughafen-Anwohnerin Angelika Eckenbrecht. Mit dem Urteil haben die Leipziger Richter grundsätzlich grünes Licht für den Ausbau des Flughafens zum internationalen Drehkreuz gegeben. Die neue Start- und Landebahn Süd für rund 290 Millionen Euro kann wie geplant fertig gestellt und im Sommer 2007 in Betrieb genommen werden. Sie war Voraussetzung für die DHL-Ansiedlung. Der Konzern will am Standort Leipzig/Halle seinen europäischen Hauptumschlagplatz für Fracht einrichten. Von 2008 an soll es neben Wilmington (USA) und Hongkong eines von drei zentralen Drehkreuzen für Luftfracht sein. Der Konzern investiert rund 300 Millionen Euro. Bis 2012 sollen durch das Drehkreuz rund 10.000 Arbeitsplätze entstehen, 3500 davon bei DHL direkt. Angesichts der Lärmbelastung, die dadurch auf die Anwohner zukommt, sehen die Richter aber eine Überprüfung weiterer Flüge als erforderlich an. Insbesondere in der Kernzeit (0.00 bis 5.00 Uhr) stehe den Anwohnern ein besondere Schutz zu, sagte der Vorsitzende Richter, Stefan Paetow. Das Lärmschutzkonzept des Regierungspräsidiums beanstandete der 4. Senat dagegen nicht. Es gewähre sogar mehr Schutz als bislang übliche Konzepte, sagte Paetow. DHL-Projektleiter Michael Reinboth zeigte sich erleichtert über das Urteil: „Damit können wir den Betrieb wie geplant aufnehmen.“ Auch Flughafenchef Eric Malitzke zeigte sich zuversichtlich. „Unser Ausbauvorhaben ist damit im Grundsatz bestätigt worden“, sagte Malitzke. Was das Urteil für den übrigen Flugverkehr bedeute, müsse nun das Regierungspräsidium klären. (dpa/sb)

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