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BMDV: Lang-Lkw Typ 1 dürfen bis 2028 fahren

13.10.2023 08:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lang-Lkw Schwarz
Lang-Lkw wie dieser dürfen nun bis 2028 auf deutschen Straßen fahren
© Foto: VSL

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der den Einsatz von Lang-Lkw des Typ 1 um weitere fünf Jahre zunächst bis 2028 erlauben soll. Vorbehaltlich der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung soll die Verordnung am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

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Speditionen können ihre verlängerten Sattelauflieger auch über das Jahr 2023 hinaus in Deutschland einsetzen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) macht den Weg für eine weitere Freigabe des Straßennetzes für Lang-Lkw des Typs 1 frei, wie es am Donnerstag, 5. Oktober, mitteilte. Die Verlängerung soll zunächst bis zum Jahr 2028 gelten.

Der Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg (VSL) begrüßt die Verlängerung des Regelbetriebs für die 14,90 beziehungsweise 14,98 langen Sattelauflieger. Besonders im Südwesten sei dieses Fahrzeugkonzept schon stark verbreitet und habe sich in den vergangenen 17 Jahren bewährt. Der Langsattel bietet bis zu 111 Kubikmeter Volumen – zehn Prozent mehr als ein konventioneller Megatrailer – beziehungsweise vier Europaletten-Stellplätze zusätzlich. Die Fahrzeug-Gesamtlänge beträgt 17,80 beziehungsweise 17,88 Meter.


"Dass es beim Lang-Lkw 1 in die Verlängerung geht, ist ein wichtiges Signal für alle Akteure in der Logistikbranche"

VSL-Präsident Micha Lege


Die Fahrzeuge, die inzwischen von allen namhaften Trailer-Herstellern produziert werden, hätten sich in den Fuhrparks etabliert und seien dort inzwischen eine feste Größe. „Viele Unternehmen aus dem Südwesten haben in den vergangenen Jahren gezielt in diese Fahrzeuge investiert, teilweise auch noch in diesem Jahr – im Vertrauen auf stabile Rahmenbedingungen durch die Politik.“ Die Politik habe nun geliefert und die Branche die erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit.

Die VSL-Mitgliedsunternehmen sind vom Konzept des knapp 15 Meter langen Trailers überzeugt. „Die Fahrzeuge verhalten sich völlig unauffällig und können sowohl von den Disponenten als auch den Fahrern ebenso eingesetzt werden wie Standard-Trailer mit 13,60 Metern“, berichtet VSL-Geschäftsführer Andrea Marongiu. Die verlängerten Sattelauflieger ermöglichten der Branche eine höhere Effizienz, weil Verkehre gebündelt werden könnten. Mehr Volumen bedeute weniger Fahrten und damit einen geringeren CO2-Ausstoß.

Einsatz von Lang-Lkw weiterhin befristet

Nicht nachvollziehbar ist für den VSL hingegen, warum der Einsatz weiterhin befristet sein soll. „Wir hätten uns eine dauerhafte Freigabe für dieses Konzept gewünscht“, sagt Verbandspräsident Lege. 

Der VSL nimmt die geplante Verordnung zum „kurzen“ Lang-Lkw zum Anlass, um weitere Anpassungen im Lang-Lkw-Regelbetrieb anzumahnen. „Was der Branche weiterhin fehlt, ist eine Freigabe für Gefahrgut“, sagt  Lege. Erst dann könne der Lang-Lkw seine ganzen Vorteile ausspielen und zum Beispiel auch in Systemverkehren eingesetzt werden. Ebenso spricht sich der VSL für schnellere und
unbürokratische Streckengenehmigungen für den 25-Meter-Lkw aus. Problematisch in Baden-Württemberg sei die Praxis, wonach Anfahrten zu Rampen, die mehr als fünf Kilometer vom Positivnetz entfernt sind, bislang erst gar nicht in eine Prüfung durch die Behörden aufgenommen werden. Das sei einer der Gründe dafür, warum der 25-Meter-Lkw auch nach elf Jahren auf der Straße nur ein Nischendasein führe.


Das gilt jetzt

Lang-Lkw des Typ 1 sind Sattelkraftfahrzeuge bis zu einer Gesamtlänge von aktuell 17,88 Metern. Der Einsatz des Lang-Lkw Typ 1 ist erneut für einen Versuchszeitraum befristet, um die künftige Entwicklung wissenschaftlich begleiten zu können. Weitere Untersuchungen zum Lang-Lkw Typ 1 sind bereits bei der Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt worden, um neue Technologien wie wasserstoffbetriebene Zugmaschinen und aerodynamische Anbauten zu testen. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der Europäischen Richtlinie 96/53/EG, die die rechtliche Grundlage für die Zulassung des Lang-Lkw Typ 1 auf deutschen Straßen bildet. Die Verordnung soll nach Abschluss der Anhörung am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

++ Dieser Artikel wurde am 13. Oktober aktualisiert ++



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