Eine Teilkaskoversicherung muss Schäden, die durch Vandalismus am Fahrzeug entstehen, nicht übernehmen. In vorliegendem Fall wollten Diebe das Fahrzeug der Klägerin stehlen. Da dies nicht gelang, zerstörten sie Lack und Sitze des Fahrzeugs. Die Klägerin verlangte diese Schäden von ihrer Teilkaskoversicherung ersetzt. Das Amtsgericht München urteilte dagegen, dass die Versicherung nur die Einbruchschäden an Tür- und Zündschloss, Armaturenbrett und Radio ersetzen müsse, die weiteren Schäden aber nicht. Amtsgericht München Urteil vom 27. Juni 2006 Aktenzeichen: 222 C 7272/06
Kurz und bündig: Das Zivilrechtsurteil
Vandalismusschäden werden von einer Teilkaskoversicherung nicht ersetzt