-- Anzeige --

Kurz und bündig: Das Zivilrechtsurteil

05.04.2007 14:04 Uhr

Verharmlost ein Gebrauchtfahrzeugverkäufer einen erheblichen Transportschaden, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten

-- Anzeige --

Sagt ein Gebrauchtfahrzeugverkäufer, das Fahrzeug habe einen Transportschaden erlitten, so darf der Käufer davon ausgehen, dass es sich nur um einen leichten bis mittleren Schaden gehandelt hat. Mit schweren und schwersten Beschädigungen muss er ohne Zusatzinformationen nicht rechnen. Erfährt der Käufer später, dass der „Transportschaden“ erheblich war und verharmlost wurde, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. OLG Düsseldorf Urteil vom 14. August 2006 Aktenzeichen: I-1 U 233/05

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.