Sagt ein Gebrauchtfahrzeugverkäufer, das Fahrzeug habe einen Transportschaden erlitten, so darf der Käufer davon ausgehen, dass es sich nur um einen leichten bis mittleren Schaden gehandelt hat. Mit schweren und schwersten Beschädigungen muss er ohne Zusatzinformationen nicht rechnen. Erfährt der Käufer später, dass der „Transportschaden“ erheblich war und verharmlost wurde, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. OLG Düsseldorf Urteil vom 14. August 2006 Aktenzeichen: I-1 U 233/05
Kurz und bündig: Das Zivilrechtsurteil
Verharmlost ein Gebrauchtfahrzeugverkäufer einen erheblichen Transportschaden, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten