Der Beweis des ersten Anscheins spricht für ein Verschulden desjenigen, der bei der Ausfahrt aus einem Grundstück einen Unfall verursacht. Er allein trägt die Verantwortung für die Gefahrlosigkeit seines Verhaltens, so dass er bei einer Kollision mit einem Verkehrsteilnehmer des fließenden Verkehrs haftet. OLG Köln Urteil vom 19. Juli 2005 Aktenzeichen: 4 U 35/04 Erläuterung: Wenn beim Herausfahren aus einem Grundstück ein Unfall geschieht, zeigt es sich in der Realität, dass in den meisten Fällen der Herausfahrende der Unfallverursacher ist. Deshalb gehen Gerichte erst einmal von dieser tatsächlichen Vermutung (Anscheinsbeweis) aus. Wenn Sie meinen nicht Unfallverursacher zu sein, müssen Sie das Gericht also davon überzeugen.
Kurz und bündig: Das Verkehrsurteil
Wer beim Herausfahren aus einem Grundstück einen Unfall verursacht, wird zunächst als schuldig angesehen