Wer als Halter sein Fahrzeug einem anderen überlässt, muss sich zuvor grundsätzlich davon vergewissern, dass der andere im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das Fahrzeug ist. Er ist deshalb verpflichtet, sich den Führerschein zeigen zu lassen. Dies gilt aber nicht, wenn der Fahrzeughalter von einer früheren Kontrolle sichere Kenntnis davon hat, dass der andere über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt. In diesem Fall darf der Halter auf das Fortbestehen der einmal erteilten Fahrerlaubnis vertrauen, wenn nicht besondere Umstände auf einen zwischenzeitlichen Entzug hindeuten. (pop/aru) KG Urteil vom 16. September 2006 Aktenzeichen 3-1 Ss 340/05 86/05
Kurz und bündig: Das Verkehrsrechtsurteil
Kontrolle ist besser: Vor dem Verleihen des eigenen KFZ erst den Führerschein des Fahrers sichten