Werden gegen einen Betroffenen zwei Fahrverbote verhängt und werden diese gleichzeitig rechtskräftig, so laufen die Fahrverbote nicht gleichzeitig ab. Beide Fahrverbote sind stattdessen nacheinander zu vollstrecken. Nur so greift die mit den Fahrverboten bezweckte Denkzettelfunktion und die Möglichkeit, den Betroffenen zur Besinnung zu bringen. Amtsgericht Stuttgart Urteil vom 16. Februar 2006 Aktenzeichen: 13 OWi 346/06
Kurz und bündig: Das Verkehrsrechtsurteil
Zwei gegen einen Betroffenen verhängte Fahrverbote, die gleichzeitig rechtskräftig werden, werden nacheinander vollstreckt