Geht ein Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen nicht innerhalb von drei Tagen nach Absendung zu, beginnt die Einspruchsfrist mit dem Einwurf in den Briefkasten. Dies gilt auch dann, wenn der Briefeinwurf an einem Samstag erfolgt und Empfänger des Bescheids ein Unternehmen ist, an dem samstags nicht gearbeitet wird. (aru) BFH Urteil vom 9. November 2005 Aktenzeichen: I R 111/04
Kurz und bündig: Das Steuerrechtsurteil
Beginn der Einspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid auch am Samstag