Kurz und bündig: Das Arbeitsrechtsurteil

04.08.2006 00:00 Uhr

Gericht bestätigt Freiwilligkeitsklauseln im Arbeitsvertrag über das 13. Monatsgehalt und ähnliche Sonderzahlungen

Freiwilligkeitsklauseln im Arbeitsvertrag über das 13. Monatsgehalt und ähnliche Sonderzahlungen sind grundsätzlich zulässig und gelten auch für mögliche Zusatzvereinbarungen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil (Az.: 22 Ca 1926/06) entschieden. Die Richter erklärten die Kürzung eines 13. Monatsgehaltes auf 60 Prozent für zulässig und wiesen die Klage einer Sachbearbeiterin gegen ein Industrieunternehmen zurück. (dpa)

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