Ein Anleger kann bei Kursverlusten einer Aktiengesellschaft am Neuen Markt von dieser Schadensersatz verlangen, wenn unter anderem in einem Verkaufsprospekt ein expandierendes und umsatzstarkes Unternehmen durch erfundene und falsche Zahlen vorgegaukelt wurde. Landgericht Frankfurt am Main 28. April 2003 Aktenzeichen: 3 – 7 O 47/02
Kurz+Bündig: Sittenwidrige Schädigung am neuen Markt
Ein Anleger kann bei Kursverlusten einer Aktiengesellschaft am Neuen Markt von dieser Schadensersatz verlangen, wenn