Kurz+Bündig: Polizeianruf nicht nötig

08.12.2003 10:11 Uhr

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei einem nächtlichen Unfall

Bei einem nächtlichen Unfall kann ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nicht angenommen werden, wenn lediglich ein Fremdschaden von knapp 600 € entstanden ist und sowohl der Geschädigte als auch die eigene Versicherung umgehend am nächsten Morgen informiert wird. Oberlandesgericht Hamm 9. April 2003 Aktenzeichen: 20 U 212/02

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