Um nach einem Verkehrsunfall eine HWS-Verletzung vor Gericht beweisen zu können, reicht es nicht aus, sich lediglich auf ein Sachverständigengutachten zu stützen, in dem eine Unfallursächlichkeit für möglich gehalten wird bzw. eine solche nicht ausgeschlossen werden kann. Amtsgericht Heilbronn 16. Mai 2003 Aktenzeichen: 11 C 1871/02
Kurz+Bündig: Mangelnde Beweisführung
Um nach einem Verkehrsunfall eine HWS-Verletzung vor Gericht beweisen zu können, reicht es nicht aus, sich lediglich auf ein Sachverständigengutachten zu stützen,