Wird bei einer Betriebsförderung mittels Subvention die Vergabe von einer bestimmten Einkommensgrenze des verheirateten Antragstellers abhängig gemacht und dabei auch das Einkommen des Ehegatten mit einbezogen, so müssen auf der anderen Seite auch die Lebenshaltungskosten des Ehegatten angemessen berücksichtigt werden. Bundesverwaltungsgericht 21. August 2003 Aktenzeichen: 3 C 49/02
Kurz + Bündig: Kriterien bei der Einkommensberechnung
Subventionsvergabe auch abhängig von Lebenshaltungskosten