Wer für sein Kleinkind zur gesetzlichen Krankenversicherung noch eine private Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen abschließt, ist beim Abschluss nicht verpflichtet, Kinderkrankheiten, wie zum Beispiel Erkältungen, anzugeben. Landgericht Köln 30. Juli 2003 Aktenzeichen: 23 S 27/03
Kurz + Bündig: Keine Verletzung der Anzeigepflicht
Kinderkrankheiten müssen nicht angegeben werden