Ein Bußgeldbescheid ist wirksam, auch wenn irrtümlich der Geburtsname auch als Familienname angegeben ist, sich die Identität des Verkehrssünders jedoch zweifelsfrei aus den weiteren Angaben, wie Anschrift, Geburtsdatum, Pkw mit Kennzeichen, ergibt. Bayerisches Oberstes Landesgericht 25. Juni 2003 Aktenzeichen: 2 ObOWi 122/03
Kurz + Bündig: Eindeutig identifiziert
Ein Bußgeldbescheid ist auch wirksam, wenn statt Familien- der Geburtsname angegeben ist.