Der Aufenthalt von Lkw am Zollamt Ludwigsdorf- Autobahn/Jedrzychowice an der deutsch-polnischen Grenze ist ab dem 1. Oktober nur noch für die Dauer der Abfertigung erlaubt. Das teilt der Bundesverband Spedition und Logistik (BSL) mit. Andernfalls müssen die Fahrer mit Verwarnungsgeldern und Bußgeldverfahren rechnen. An Sonn- und Feiertagen greift diese Regelung erst, sobald in Grenznähe Parkplätze auf deutscher Seite eingerichtet worden sind.
Kürzere Parkzeiten für Lkw
Wer über die Dauer der Abfertigung hinaus am Zollamt Ludwigsdorf-Autobahn/Jedrzychowice parkt, muss mit Bußgeldverfahren rechnen.