Bonn. Einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa zufolge sei die Deutsche Post im Rechtsstreit zwischen dem Konzern und dem Bundeskartellamt um mehr Wettbewerb bei der Briefbeförderung von ihrer starren Haltung abgerückt. Die Post verzichte darauf, von Wettbewerbern im Fall eines juristischen Erfolges die vollständige Rückzahlung vorläufig bewilligter Rabatte zu verlangen, habe Kartellamts-Präsident Ulf Böge heute in Bonn gesagt. Die Post werde nun die ihr entstandenen Kostenvorteile aus den Leistungen der Wettbewerber mit den gewährten Rabatten verrechnen. Zurückgefordert werden könne so nur eine nachgewiesene Differenz, erläuterte eine Sprecherin der Behörde. (dpa/tbu)
Konsolidierer: Keine vollständige Rückzahlung der Rabatte
Die Deutsche Post soll im Streit mit dem Bundeskartellamt von einer starren Haltung abgerückt sein