Kombinierter Verkehr: Staat muss Terminalausbau weiter bezuschussen

27.05.2008 10:14 Uhr

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen fordert Zuschüsse für den Ausbau der Umschlageinrichtungen im kombinierten Verkehr Schiene/Straße (KV) in Deutschland

Köln. Der Ausbau der Umschlageinrichtungen im kombinierten Verkehr Schiene/Straße (KV) in Deutschland muss weiterhin durch Staatsgelder bezuschusst werden. Nur durch die Fortschreibung der Förderrichtlinie lasse sich das verkehrspolitische Ziel, bis 2015 rund 115 Millionen t im KV zu bewegen, auch erreichen. Dafür macht sich der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in seinem jetzt vorgelegten Jahresbericht stark. In eine neue Förderrichtlinie sollten allerdings gewisse Anpassungen vorgenommen werden. Dazu gehört für den VDV zum Beispiel, dass neben Terminal-Neubauten in Zukunft verstärkt auch die Ertüchtigung beziehungsweise Erweiterung vorhandener Anlagen finanziell bezuschusst werden sollte. Weil es angesichts der prognostizierten Verkehrsmengensteigerungen in Deutschland noch mehr darauf ankommen wird, auf alle vorhandenen Verkehrsträger zurückzugreifen, sollten nach Überzeugung des VDV zudem jene Terminals gezielt gefördert werden, über die trimodale Verkehrsabläufe – Bahn, Lkw, Schiff – möglich sind. Als förderungswürdig sollte in Zukunft auch der Bau von Vorstauflächen auf KV-Terminals definiert werden. Bislang sind dafür keine öffentlichen Zuwendungen vorgesehen. Diese Flächen sind aber unverzichtbar geworden, um den reinen Umschlagbereich frei zu halten von Transportgefäßen, die die Umschlagabwicklung entsprechend behindern. Darüber hinaus sollte die Beschaffung von Triebfahrzeugen für den Rangierbetrieb auf den Terminals sowie kostenträchtiger Signaltechnik im Terminalbereich finanziell unterstützt werden. Die aktuelle Förderrichtlinie läuft zum 31.Dezember diesen Jahres aus. Über sie wurden jährlich rund 52 Millionen Euro für KV-Einrichtungen in Deutschland bereitgestellt. Vorhaben werden mit bis zu 85 Prozent als so genannter „nicht rückzahlbarer Zuschuss“ mit unterstützt. Die Einführung der KV-Förderrichtlinie geht bis auf das Jahr 1998 zurück. In den zurückliegenden Jahren wurden rund 70 Einzelvorhaben mit einem Gesamtvolumen von gut 545 Millionen Euro finanziell unterstützt. (eha)

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