Berlin (dpa) - Schlechten Managern soll auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen das Gehalt oder Ruhestandsbezüge gekürzt werden können. Die große Koalition verständigte sich als Lehre aus der Finanz- und Wirtschaftskrise am Donnerstag darauf, auch in diesem Punkt die Regeln für die Vorstände zu verschärfen. Offen blieben nach einer Sitzung einer Expertenarbeitsgruppe hingegen letzte Details der angestrebten schärferen Managerhaftung. Auch die Zahl der Aufsichtsratsmandate wird nicht weiter begrenzt werden. In den vorangegangenen Runden hatten die Unterhändler bereits über einen Grundsatz Konsens erzielt: Der Aufsichtsrat soll verpflichtet sein, Gehälter von aktiven Vorständen zu kürzen, wenn sich die Lage des Unternehmens verschlechtert hat und die Bezüge deshalb als unangemessen erscheinen. Die Unterhändler erzielten nun auch letzte Einigkeit, diese Regel auf die Übergangsgehälter und Ruhestandsbezüge auszudehnen. Allerdings soll die Kürzung nur innerhalb von drei Jahren nach dem Ausscheiden erlaubt sein, wie die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach (Union) und Joachim Poß (SPD) berichteten. Die große Koalition will damit künftig Fälle vermeiden, dass ein Manager ein Unternehmen in den Ruin geführt hat, dennoch nach seinem Ausscheiden weiter enorme Bezüge erhält. In der Vergangenheit hatten Manager, deren Versagen offensichtlich war, oft noch beim Verlassen des Unternehmens einen "goldenen Handschlag" erhalten. Die Begrenzung der Kürzungsmöglichkeit auf drei Jahre wurde damit erklärt, dass nach dieser Zeit die Unternehmen meist schon ein neues Gesicht angenommen hätten, was nicht mehr dem Alt-Management zugeschrieben werden könne. Persönliche Haftung mit einem Jahresgehalt Die Expertengruppe bekräftigte nochmals, dass Vorstandsmitglieder künftig mit maximal einem Jahresgehalt persönlich haften sollen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dpa bereitet es aber Probleme, die Höhe eines Jahresgehalts auch gesetzesfest zu formulieren. Grund ist, dass die Managerbezüge äußerst flexibel sind. Es soll nun das Ergebnis einer Expertenanhörung am 25. Mai abgewartet werden. Bislang konnten Vorstandsmitglieder alle Schäden auf spezielle Manager-Haftpflicht-Versicherungen abwälzen. Nun soll es auch einen Selbstbehalt - ähnlich wie bei einer Kfz-Versicherung - geben. Keine Begrenzung der Aufsichtsratsmandate Gänzlich fallengelassen hat die Koalition einen Vorstoß, die Zahl der Aufsichtsratsmandate zu begrenzen. Bislang kann ein Manager zehn solcher Mandate wahrnehmen. Vor zwei Wochen hatte es noch so ausgesehen, dass die Zahl grundsätzlich auf fünf reduziert werden könne. Dabei wollte die Runde aber noch darüber sprechen, ob zum Beispiel der Posten eines Vorstandsvorsitzenden nicht dazu führen müsse, die Zahl der Aufsichtsratsmandate weiter zu begrenzen. Da es über diese und andere Detailfragen keine Einigung gab, wurde der Punkt gänzlich gestrichen. (dpa)
Koalition beschließt Versorgungskürzungen für schlechte Manager
Auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen drohen Kürzungen der Bezüge / Aufsichtsratsmandate weiter unbegrenzt